Stiftung

Seit der Förderverein 2010 Eigentümer der Kirche in Kitzen geworden ist, ist auch klar, dass das nicht so bleiben wird. Eine Stiftung soll über kurz oder lang Eigentümerin der Kirche werden. Um zu verstehen, wieso das so ist und sein soll, muss man ein wenig zurückblicken.

Die Kirche befand sich vor 2010 weder im Eigentum der Kirche als Institution noch im Eigentum der Gemeinde Kitzen oder eines anderen Besitzers, sie war herrenlos. Warum es dazu gekommen ist, das lässt sich mittlerweile nicht mehr so genau klären. Derartige herrenlose Immobilien werden in Sachsen zwar im Bestand einer Landesbehörde geführt, aber ansonsten sich selbst überlassen. Das Ergebnis war zu sehen: Das Bauwerk war dem Verfall preisgegeben.

Die Kirche war bereits vielfach Ort ausgezeichneter Veranstaltungen wie hier ein Rockkonzert von Tino Standhaft und Norman Daßler.

Da sonst niemand die Kirche haben wollte, war der Förderverein bereit, die Kirche zu übernehmen und zu sanieren, um sie als Kirche, aber auch als kulturelle Begegnungsstätte zu erhalten. Das hatte aber einen Haken. Wie Fördervereinsvorsitzende Ingrid Riedel erklärt, habe es damals bei der Landesbehörde Bedenken gegeben. Vereine können aufgelöst werden oder auch in Insolvenz gehen. Das Ergebnis davon wäre, dass dann die Kirche erneut herrenlos dastehen würde. Aber ohne Eigentum an dem Bauwerk wäre eine Sanierung zum Scheitern verurteilt gewesen, weil keine Chance auf Geldzuwendungen wie Fördermittel bestanden hätte.

Siegwald Bielesch brachte damals die Idee einer Stiftung ins Gespräch. Mit diesem Gedanken kam er bei der Landesverwaltung an. Unter der Bedingung, dass der Förderverein die Kirche an eine Stiftung übergibt, sobald diese als selbstständig eingestuft ist und damit als rechtsfähig gilt, war das Land bereit, die Kirche für einen Euro an den Förderverein zu verkaufen. Der Förderverein e.V. wurde Treuhänder für die noch nicht rechtsfähige Stiftung und als Eigentümer eingetragen. Stiftungen sind sozusagen für die „Ewigkeit“ angelegt. Das bestehende Kapital darf nämlich nicht verbraucht werden, Ausgaben dürfen nur aus den Kapitalerträgen finanziert werden. Damit können Stiftungen nicht insolvent und im Prinzip auch nicht aufgelöst werden. Damit wären die Eigentümerschaft an der Kirche und die Kirche für den Ort langfristig gesichert. 

Dieses Übereinkommen mit der Landesverwaltung war der Anfang eines langen Weges, dessen Ende mittlerweile zu erahnen ist. Um als selbstständig anerkennt zu werden muss die Stiftung mindestens ein Eigenkapital von 50.000 Euro aufweisen. „Sobald wir dieses Geld zusammenhaben, können wir den Antrag auf Selbstständigkeit stellen“, sagt Siegwald Bilesch, der einer von drei Gründungsstifter neben Silvia Kunzmann und Hans Schmidt ist. Mittlerweile haben sich mehr als 70 sogenannte Gründungszustifter gefunden. Sie brachten jeweils den Mindestbetrag vom 250 Euro ins Stiftungskapital ein. Ab dieser Summe haben die Einzahler ein Stimmrecht in der einmal jährlich tagenden Stifterversammlung. Sowohl natürliche Personen als auch juristische können Zustifter sein und auch höhere Beträge einzahlen. Auf diese Weise sind bislang rund 55.000 Euro Stiftungskapital, so der Stand im November 2025, zusammengekommen, weil einige Zustifter deutlich mehr gestiftet haben als den Mindestbetrag. Die bisherigen Zustifter sind vor allem Bürger Kitzens, aber auch Unternehmen und Handwerker, die an der Sanierung der Kirche mitgewirkt haben.

Blick ins Seitenschiff der Kirche in Richtung Südportal.

Damit ist eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um der Stiftung ihre Rechtsfähigkeit zu geben. Allerdings muss die Stiftung auch die Mittel für die die Unterhaltung der Kirche aufbringen können. Das sind rund 4000 Euro pro Jahr. Deshalb wird es noch bis ins Jahr 2027 dauern, ehe die Stiftung über entsprechende Einnahmen verfügen wird.

Zur Zeit läuft der Prozess für die Übertragung eines Grundstückes in das Eigentum der Stiftung. Geplant ist, dass ein Investor das Grundstück in Erbpacht nimmt und es bebaut. Die Erbpacht-Einnahmen würden die Stiftung in die Lage versetzen, daraus die laufenden Kosten für die Kirche zu tragen.

Die Namen der Gründungsstifter und die der Zustifter kann man bislang auf einer Tafel in der Kirche nachlesen. „Allerdings sind es mittlerweile so viele, dass die Tafel nicht mehr ausreichend Platz bietet. Daher ist die Idee entstanden, die Namen der Stifter zusammen mit einigen Ausführungen zu ihrer Person beziehungsweise zur Institution oder zum Unternehmen in einem Buch zu erfassen, dessen Seiten ergänzt werden können“, sagt Ingrid Riedel. Dieses Buch würde bei Veranstaltungen ausgelegt werden, so dass jeder, der sich dafür interessiert, darin blättern kann.

Das Leipziger Symphonie Orchester war mehrfach zu Gast in Kitzen.

Nach wie vor werden Zustifter gesucht, was auch dann noch gilt, wenn das Mindestkapital erreicht ist. Wer Zustifter werden will, der kann einfach den Mindestbetrag von 250 Euro oder eben auch mehr unter Angabe seiner Personalien überweisen. Die Kontoverbindung für Zustiftungen lautet:

Förderverein der Kreuzkirche Kitzen

IBAN: DE50 3506 0190 1800 0150 10

Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank

Dass die Einzahlung an den Förderverein erfolgt, hängt damit zusammen, dass die Stiftung noch nicht selbstständig und damit noch nicht geschäftsfähig ist.

Unabhängig von der Möglichkeit, Zustifter zu werden, können nach wie vor Beträge in beliebiger Höhe direkt an den Förderverein gespendet werden. Dieses Geld kommt den weiteren Bauarbeiten an der Kirche zugute. Denn die Sanierung des Turms steht ja noch aus.

Spenden für diesen Zweck bitte auf folgendes Konto:

Förderverein der Kreuzkirche Kitzen

IBAN: DE54 8605 5592 1100 8934 62
Sparkasse Leipzig
Spendenquittungen werden vom Verein ausgestellt.