Seit der Förderverein vor mittlerweile elf Jahren Eigentümer der Kirche in Kitzen geworden ist, ist auch klar, dass das nicht so bleiben wird. Eine Stiftung soll über kurz oder lang Eigentümerin der Kirche werden. Um zu verstehen, wieso das so ist und sein soll, muss man ein wenig zurückblicken.
Die Kirche befand sich vor 2010 weder im Eigentum der Kirche als Institution noch im Eigentum der Gemeinde Kitzen oder eines anderen Besitzers, sie war herrenlos. Warum es dazu gekommen ist, das lässt sich mittlerweile nicht mehr so genau klären. Derartige herrenlose Immobilien werden in Sachsen zwar im Bestand einer Landesbehörde geführt, aber ansonsten sich selbst überlassen. Das Ergebnis war zu sehen: Das Bauwerk war dem Verfall preisgegeben.
Da sonst niemand die Kirche haben wollte, war der Förderverein bereit, die Kirche zu übernehmen und zu sanieren, um sie als Kirche, aber auch als kulturelle Begegnungsstätte zu erhalten. Das hatte aber einen Haken. Wie Fördervereinsvorsitzende Ingrid Riedel erklärt, habe es damals bei der Landesbehörde Bedenken gegeben. Vereine können aufgelöst werden oder auch in Insolvenz gehen. Das Ergebnis davon wäre, dass dann die Kirche erneut herrenlos dastehen würde. Aber ohne Eigentum an dem Bauwerk wäre eine Sanierung zum Scheitern verurteilt gewesen, weil keine Chance auf Geldzuwendungen wie Fördermittel bestanden hätte.
Siegwald Bielesch brachte damals die Idee einer Stiftung ins Gespräch. Mit diesem Gedanken kam er bei der Landesverwaltung an. Unter der Bedingung, dass der Förderverein die Kirche an eine Stiftung übergibt, sobald diese als selbstständig eingestuft ist und damit als rechtsfähig gilt, war das Land bereit, die Kirche für einen Euro an den Förderverein zu verkaufen. Der Förderverein e.V. wurde Treuhänder für die noch nicht rechtsfähige Stiftung und als Eigentümer eingetragen. Stiftungen sind sozusagen für die „Ewigkeit“ angelegt. Das bestehende Kapital darf nämlich nicht verbraucht werden, Ausgaben dürfen nur aus den Kapitalerträgen finanziert werden. Damit können Stiftungen nicht insolvent und im Prinzip auch nicht aufgelöst werden. Damit wären die Eigentümerschaft an der Kirche und die Kirche für den Ort langfristig gesichert.
Dieses Übereinkommen mit der Landesverwaltung war der Anfang eines langen Weges, dessen Ende mittlerweile zu erahnen ist. Um als selbstständig anerkennt zu werden muss die Stiftung mindestens ein Eigenkapital von 50.000 Euro aufweisen. „Sobald wir dieses Geld zusammenhaben, können wir den Antrag auf Selbstständigkeit stellen“, sagt Siegwald Bilesch, der einer von drei Gründungsstifter neben Silvia Kunzmann und Hans Schmidt ist. Mittlerweile haben sich mehr als 70 sogenannte Gründungszustifter gefunden. Sie brachten jeweils den Mindestbetrag vom 250 Euro ins Stiftungskapital ein. Ab dieser Summe haben die Einzahler ein Stimmrecht in der einmal jährlich tagenden Stifterversammlung. Sowohl natürliche Personen als auch juristische können Zustifter sein und auch höhere Beträge einzahlen. Auf diese Weise sind bislang rund 47.000 Euro Stiftungskapital, so der Stand im Dezember 2021, zusammengekommen, weil einige Zustifter deutlich mehr gestiftet haben als den Mindestbetrag. Das Ziel von 50.000 Euro ist also in Sichtweite gerückt. Die bisherigen Zustifter sind vor allem Bürger Kitzens, aber auch Unternehmen und Handwerker, die an der Sanierung der Kirche mitgewirkt haben.
Stimmt die Stiftungsaufsicht zu und gibt der Stiftung den Status einer selbstständigen Stiftung, dann würde auch der Eigentumsübergang erfolgen. Wobei der Förderverein sich damit nicht überlebt hat. Er würde als Träger der kulturellen Veranstaltungen fortbestehen.
Die Namen der Gründungsstifter und die der Zustifter kann man bislang auf einer Tafel in der Kirche nachlesen. „Allerdings sind es mittlerweile so viele, dass die Tafel nicht mehr ausreichend Platz bietet. Daher ist die Idee entstanden, die Namen der Stifter zusammen mit einigen Ausführungen zu ihrer Person beziehungsweise zur Institution oder zum Unternehmen in einem Buch zu erfassen, dessen Seiten ergänzt werden können“, sagt Ingrid Riedel. Dieses Buch würde bei Veranstaltungen ausgelegt werden, so dass jeder, der sich dafür interessiert, darin blättern kann.
Nach wie vor werden Zustifter gesucht, was auch dann noch gilt, wenn das Mindestkapital erreicht ist. Wer Zustifter werden will, der kann einfach den Mindestbetrag von 250 Euro oder eben auch mehr unter Angabe seiner Personalien überweisen. Die Kontoverbindung für Zustiftungen lautet:
Förderverein der Kreuzkirche Kitzen
IBAN: DE50 3506 0190 1800 0150 10
Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank
Dass die Einzahlung an den Förderverein erfolgt, hängt damit zusammen, dass die Stiftung noch nicht selbstständig und damit noch nicht geschäftsfähig ist.
Unabhängig von der Möglichkeit, Zustifter zu werden, können nach wie vor Beträge in beliebiger Höhe direkt an den Förderverein gespendet werden. Dieses Geld kommt den weiteren Bauarbeiten an der Kirche zugute. Denn die Sanierung des Turms steht ja noch aus.
Spenden für diesen Zweck bitte auf folgendes Konto:
Förderverein der Kreuzkirche Kitzen
IBAN: DE54 8605 5592 1100 8934 62
Sparkasse Leipzig
Spendenquittungen werden vom Verein ausgestellt.